Anwaltskanzlei Dr. Dörfler & Liefländer
Rechtsanwalt Michael Rothe
Rechtsanwalt
Michael Rothe
Fachanwalt für Erbrecht

Erbrecht

Ein konfliktreiches Gebiet des Erbrechts ist die Frage nach dem Pflichtteil. Um sein Vermögen vor unbeliebten Erben zu schützen, ist es unbedingt notwendig, ein Testament zu errichten. Dies geschieht am besten bei einem Notar, aber auch ein eigenhändig selbstgeschriebenes Testament, das zu Hause aufgesetzt wird, ist denkbar. Hiervon ist allerdings ohne Zuhilfenahme eines entsprechenden fachlichen Beistandes dringend abzuraten, da schon die Verwendung bestimmter Begriffe zu Missverständnissen und Fehlern führen kann.

Wer kennt schon den Unterschied zwischen Schlusserbe, Nacherbe und Vorerbe?

Sehr beliebt ist auch das Berliner Testament zwischen Eheleuten. Auch hier gibt es Besonderheiten zu beachten, beispielsweise ob das Testament nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten durch den überlebenden Ehegatten noch geändert werden kann oder nicht.

Das Pflichtteil selbst berechnet sich bei jedem Erbfall nach der Hälfte des nach BGB zustehenden gesetzlichen Erbteils. Hierbei kommt es darauf an, ob ein oder mehrere Kinder vorhanden sind und daneben noch ein Ehegatte erbt.

Schenkungen, die länger als 10 Jahre zurückliegen, werden bei der Berechnung des Pflichtteilsrechts nicht mehr berücksichtigt. Bis zum Ablauf des 10-Jahreszeitraumes werden pro Jahr 10 % des verschenkten Wertes in die Berechnung des Pflichtteils eingestellt, also nach einem Jahr 9/10 und z. B. nach 5 Jahren 5/10, also die Hälfte.

Eine sogenannte Anrechnungsbestimmung auf ein späteres Pflichtteil ist möglich, sollte aber aus Gründen der Rechtssicherheit eindeutig und unmissverständlich spätestens bei Hingabe einer Zuwendung dem Empfänger gegenüber erklärt werden, aus Beweisgründen am besten schriftlich.

Ein Ausschluss des Pflichtteilsrechts gelingt nur in seltenen Fällen. Hierzu sind beispielsweise Straftaten des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erblasser Voraussetzung.

Kreative Lösungen sind gefragt.

Im Wege einer notariellen Vereinbarung kann das Pflichtteilsrecht auch durch eine Abfindung zu Lebzeiten „abgekauft“ werden. Dies setzt allerdings voraus, dass alle Beteiligten sich hierüber einig werden.

Hierbei hilft gerne der/die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Ihrer Wahl.


Michael Rothe

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