Anwaltskanzlei Dr. Dörfler & Liefländer
Rechtsanwalt Klaus-Peter Liefländer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt
Klaus-Peter Liefländer

DSGVO - Datenschutzgrundverordnung 2018

Schulung, Beratung, Begleitung

 

Durch Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat der Datenschutz insbesondere für Unternehmen einen völlig neuen Stellenwert erhalten. Durch die Regelung zahlreicher Rechte für Betroffene, umfassende Kontrollmechanismen der Aufsichtsbehörden und teils drakonische Bußgelder ist die Umsetzung der neuen Datenschutzvorschriften im Unternehmen dringend notwendig geworden. Die Datenschutzbehörden der Länder haben massiv Personal aufgestockt, die ersten Kontrollen laufen bereits an. Dabei genießt der Landesdatenschutzbeauftragte weitreichende Befugnisse. Er kann Einblick in die unternehmensinterne Umsetzung des Datenschutzes verlangen, Auflagen erteilen und Bußgelder verhängen.

Die Datenschutzgrundverordnung schreibt für jedes Unternehmen, was personenbezogene Daten verarbeitet die Einrichtung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten vor, in dem unter anderem sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung des Datenschutzes beschrieben sind. Darüber hinaus sind unter bestimmten Umständen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und eine Datenschutzfolgenabschätzung erforderlich, Schließlich sind zahlreiche Belehrungen und nicht zuletzt der Internetauftritt an die neue Rechtslage anzupassen.

Wir sind Ihnen gerne bei der Umsetzung der DSGVO behilflich. Wir erarbeiten Ihnen die notwendigen unternehmensinternen Leitlinien, führen Seminare und Mitarbeiterschulungen zum Datenschutz durch und prüfen gemeinsam mit Ihnen die Geschäftsabläufe im Hinblick auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Sprechen Sie uns an!

 

Klaus-Peter Liefländer


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