Anwaltskanzlei Dr. Dörfler & Liefländer
Rechtsanwalt Klaus-Peter Liefländer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt
Klaus-Peter Liefländer
Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht

Architektenrecht

 

Architekten – und Ingenieurverträgen fehlte bislang eine ausdrückliche gesetzliche Regelung. Ab 2018 wird es erstmalig eine spezialgesetzliche Grundlage im BGB geben. Zahlreiche Zweifelsfragen bei der Umsetzung derartiger Verträge treten immer wieder auf, z.B. wie werden Architektenleistungen abgerechnet? Inwieweit ist die HOAI verbindlich? Wie ist die Mängelhaftung geregelt? Wie lange haftet der Architekt? Diese und ähnliche Fragen beantworten wir Ihnen mit unserer Fachanwaltskompetenz. Gerne beraten wir schon im Vorfeld, und stehen bei der Umstellung auf die neuen gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung, damit Sie optimale Verträge haben und Streit möglichst von vornherein ausgeschlossen wird.

Klaus-Peter Liefländer


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